Das Deutsche Reinheitsgebot und deren Auswirkungen

Das Deutsche Reinheitsgebot ist geltendes Gesetz für alle deutschen Brauereien.Zuwiderhandlungen werden demnach mit Strafe geahndet und diese sieht gegenwärtig so aus,das alle Zusätze die zur Aufbesserung des Bieres dienen,ob Geschmack oder Farbe,als Bier nicht mehr angeboten werden dürfen!Nachfolgend  das wohl älteste Lebensmittelgesetz der Welt nachdem sich deutsche Brauereien zu richten haben und teilweise in verschiedenen Ländern auch  gebraut wird.

Das Deutsche Reinheitsgebot von 1516


Anno 1516 wurde in Ingolstadt das bayerische Reinheitsgebot von Wilhelm IV., Herzog von Bayern, ausgerufen. Zum deutschen Reinheitsgebot wurde es übrigens erst 1906, als es für das ganze damalige Reichsgebiet übernommen wurde.
Somit ist es das älteste noch gültige Lebensmittelgesetz der Welt. Es ist für alle deutschen Brauereien verbindlich.
Dies ist der Wortlaut des wesentlichen Textteils in zeitgenössischem Deutsch:

Ganz besonders wollen wir, daß forthin
allenthalben in unseren Städten, Märkten
und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke
als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet
und gebraucht werden sollen.
Wer diese Anordnung wissentlich übertritt und
nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit
zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt,
unnachgiebig weggenommen werden
.


Nachfolgend eine recht kuriose Art  das Gesetz als "Amtsposse" zu bezeichnen,zumal auch jedes andere Gesetz dazu dient eingehalten zu werden.

Hier handelt es sich um 2 Rückenetiketten der Klosterbrauerei Neuzelle,die das Reinheitsgebot mit Zusatz von Zucker zu ihrem Schwarzbier,nicht eingehalten haben.Natürlich bezeichnet diese Brauerei das Ganze als Amtsposse,aber rechtlich gesehen,ist das Ganze korrekt,denn Gesetze sind dazu da eingehalten zu werden.Denn sonst würden Ausnahmen die Regel sein und die Konsumenten müßten mit noch mehr rechnen.Somit wurde aus dem Neuzeller Schwarzbier

ganz einfach Schwarz...........!Sicher,etwas kurios,aber was gibt es derzeit an "modernen"Getränken auf  dem Markt,die zum einen mit Zusätzen nur so strotzen,denn Aussehen und Geschmack ist eben nicht mehr traditionell aufrechtzuerhalten.Die Brauwirtschaft Deutschlands kämpft um Kundschaft ihrer Produkte und dafür sind auch Biermischgetränke(Radler u.ä.),wie auch sämtliche Zusätze,wie zur Farbveränderung des Bieres notwendig,im Einsatz,wie auch zur individuellen Geschmacksveränderung er-laubt,doch dürfen dann diese Getränke nicht mehr "Bier" genannt werden.Zumindestens hier in Deutschland und  wer im Urlaub in so manchen  Gegenden ein "einheimisches "Bier getrunken hat,was nach Erdbeeren oder Kaffee schmeckte,so bekam er es dort,wo das deutsche Reinheitsgebot nicht Gesetz ist und somit  jedes Bier"gepanscht"werden kann.Sicher,jeder soll seinen Geschmack auch beim Bier haben,aber wo führt das noch hin?

Nun gibt es gelegentlich Menschen,insbesondere auch Sammler von Brauereisouveniers,die über die Herstellung von Bier und deren Gesetzesgebung noch nicht viel wissen und deshalb diese Seite um die letzten Zweifler aufzuklären,das man das Produkt BIER aus anderen Grundstoffen,wie Hopfen,Malz,Wasser und Hefe nicht herstellen kann!!Alles andere,wie das Bier dem Namen nach trägt,(Ingwer,Cola,Zitrus usw.) sind lediglich Zusätze!!Auch die in Brüssel/Belgien traditionell bekannten Marken Geuze Lambic werden lediglich Früchte oder Fruchtextrakte zum Brauprozess beigegeben,um damit den Geschmack von Johannisbeeren,Pflaumen u.ä. direkt zuerreichen.Geschmacksfrage oder???

Wer andere Informationen dazu hat,ich habe für Alles Interesse,zumal das auch zur Aufklärung für uns Etikettensammler dient,zumal auch sprachlich es sicher nicht jeder versteht,um was es sich da eventuell für ein Getränk handelt,wenn es aus China,dem arabischen Sprachgebiet,wie auch die Staaten mit kyrillischen Alphabet.


 

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